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Prämienverbilligung (IPV) 2025, Neuerung

19. Dezember 2024
Neu müssen die Anträge nicht mehr über die AHV-Zweigstelle der Gemeinde eingereicht werden, sondern können direkt an die SOVAR, Neue Steig 15, 9102 Herisau, gesandt werden. Die Formulare müssen bis spätestens 31.03.2025 bei der SOVAR eingegangen sein.

Die Antragsformulare werden von den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR) an mögliche Berechtigte direkt versandt.

Sollten Sie kein Formular erhalten haben, können Sie es auf der Homepage der SOVAR direkt herunterladen oder auf der Gemeindeverwaltung Stein beziehen.

Prämienverbilligung (IPV)

Zugehörige Objekte

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2025_IPV_Antrag-r (PDF, 3.54 MB) Download 0 2025_IPV_Antrag-r
2025_Merkblatt-ueber-IPV (PDF, 99.48 kB) Download 1 2025_Merkblatt-ueber-IPV