Das Sozialamt ist Anlaufstelle für alle Einwohner, die sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Die Sozialhilfe fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale Integration. Sie bezweckt, Notlagen zu verhüten und zu beheben. Sie kommt jedoch erst zum Tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln oder aus geleisteten Mitteln Dritter (Sozialversicherungen, Verwandtenunterstützung etc.) zu beheben vermag.
Das Sozialamt gewährt persönliche Hilfe im Sinne von
- Betreuung und Beratung
- Vermittlung von Dienstleistungen anderer Stellen
- Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei Sozialversicherungen)
und wirtschaftliche / finanzielle Hilfe in Form von
- Geldleistungen
- Kostengutsprachen