AHV-Zweigstelle: Prämienverbilligung - Antrag
Den aktuellen Antrag finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden.
Reichen Sie den Antrag jeweils bis zum 31. März bei der AHV-Zweigstelle ein, um allenfalls den Anspruch von Prämienverbilligung geltend zu machen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 071 369 01 33 | flavia.heuberger@stein.ar.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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