Heimatschein - Hinterlegungspflicht entfällt
Seit dem 1. Februar 2025 verzichten alle Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden auf die Hinterlegung des Heimatscheins.
Bis anhin diente die Hinterlegung der Schriften (Heimatscheine) als Grundlage für die Erfassung des Hauptwohnsitzes einer Person. Mit der Digitalisierung und der Änderung des Registergesetzes wurden die Grundlagen geschaffen, diese Hinterlegungspflicht abzuschaffen.
Die bereits bei der Einwohnerkontrolle hinterlegten Heimatscheine verbleiben dort. Tritt eine Zivilstandsänderung ein, wird der entsprechende Heimatschein vernichtet. Zieht eine Person aus der Gemeinde weg, wird ihr der Heimatschein ausgehändigt.
Bitte beachten Sie:
Die gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen bei Um- oder Wegzug bleibt bestehen. Die Um- bzw. Abmeldung muss weiterhin bei den jeweiligen Einwohnerdiensten vorgenommen werden. Dies ist persönlich oder online unter E-Umzug möglich.