eUmzug (Zu-, Weg-, und Umzug)
Wir freuen uns, Sie als neue/n Einwohner/in willkommen zu heissen.
Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können sich erst anmelden, wenn Sie sich in der alten Gemeinde abgemeldet haben.
So können sich in Stein AR anmelden:
- Online (www.eumzug.swiss, wenn die Wegzugsgemeinde den eUmzug anbietet)
- Am Schalter (Einwohnerkontrolle, Schachen 42, 9063 Stein AR)
Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Anmeldung mitbringen bzw. online uploaden:
- Heimatschein(e) (wird beim eUmzug direkt von der Wegzugsgemeinde an uns gesendet)
- Mietvertrag
- Familienbüchlein / Geburtsscheine der Kinder
Wir freuen uns, Sie in Stein AR zu begrüssen und wünschen Ihnen alles Gute.
Wegzug aus der Gemeinde Stein AR
Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können sich erst anmelden, wenn Sie sich in der alten Gemeinde abgemeldet haben.
So können sich in Stein AR abmelden:
- Online (www.eumzug.swiss)
- Schriftlich (Einwohnerkontrolle, Schachen 42, 9063 Stein AR)
- Am Schalter (Einwohnerkontrolle, Schachen 42, 9063 Stein AR)
- Niederlassungsausweis(e)
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Umzug innerhalb der Gemeinde Stein AR
Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.
So können Sie Ihre Adressänderung melden:
- Online (www.eumzug.swiss)
- Schriftlich per Post (Einwohnerkontrolle, Schachen 42, 9063 Stein AR)
- Telefonisch (071 367 11 13)
- Am Schalter (Einwohnerkontrolle, Schachen 42, 9063 Stein AR)
Vielen Dank für die fristgerechte Erledigung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 071 369 01 33 | flavia.heuberger@stein.ar.ch |