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Prämienverbilligung Krankenkasse

Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:


AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
Ausgleichskasse Kanton: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung

Hinweise über das Verfahren der Prämienverbillgung erhalten Sie bei den Sozialversicherungen AR.

https://www.sovar.ch/site/index.cfm

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