Strassenverzeichnis und Strassenplan
Öffentliche Auflage – Strassenverzeichnis und Strassenplan
In Anwendung von Artikel 8 des Strassengesetzes (bGS 731.11) hat der Gemeinderat der Gemeinde Stein AR das Strassenverzeichnis und den Strassenplan der öffentlichen Strassen zu Handen der Öffentlichen Auflage verabschiedet.
Die Öffentliche Auflage erfolgt während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei Stein AR, Gemeindehaus, Schachen 42. Die Auflagefrist beginnt am 31. Mai 2024 und dauert bis am 1. Juli 2024.
Die Unterlagen können ab dem 31. Mai 2024 auch online unter www.stein-ar.ch, Rubrik Stein – Öffentliche Auflage, eingesehen werden.
Die Auflage wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen beim Gemeinderat Stein, Schachen 42, 9063 Stein AR eingereicht werden. Zur Einsprache ist gemäss Art. 111 des Baugesetzes (bGS 721.1) legitimiert, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen wird der Strassenplan und das Strassenverzeichnis dem Departement Bau und Volkswirtschaft Appenzell Ausserrhoden zur Genehmigung unterbreitet.
9063 Stein AR, 31. Mai 2024
Gemeinderat Stein AR
Zugehörige Objekte
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